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Gratis Versand ab CHF 99

Allgemeine Mietbedingungen AMB

Die nachstehenden Allgemeinen Mietbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages.

Gültig ab 01.01.2021

Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt bei der Übernahme des Wohnmobils an der Vermietstation und endet mit der Rückgabe auf dem Gelände der Vermietstation. Der Vermieter übergibt dem Mieter ein technisch einwandfreies Fahrzeug nebst Zubehör/Optionen zum Gebrauch. Die Mindestmietdauer beträgt sieben Nächte und kann bei Buchung wochenweise bei Verfügbarkeit verlängert werden.

Kaution

Es wird eine Kaution von mindestens CHF 1’000 pro Fahrzeug hinterlegt, die mit dem Mietpreis im Vorfeld mittels Banktransfer, Kreditkarte oder Paypal überwiesen wird (Visa, Mastercard). Diese ist nicht Bestandteil der Miete und wird bei rechtzeitiger, unbeschädigter, kompletter Rückgabe des Mietobjektes innert 10 Arbeitstagen zurück erstattet (unter Vorbehalt der Schäden, die erst nach erfolgter Reinigung festgestellt werden können). Mögliche Wechselkursschwankungen trägt der Mieter.

Mindestalter und Kreditkarte

Der Lenker des Fahrzeuges muss mind. 18 Jahre alt sein und seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins der Kategorie B bis 3.5 t (PKW-Fahrausweis) oder C1 sein (nationale Vorschriften beachten). Bei der Fahrzeugübernahme muss der gültige Originalführerschein vorgelegt werden. Der Mietvertrag wird auf diejenige Person abgeschlossen, die das Fahrzeug fährt. Zusatzfahrer müssen im Mietvertrag namentlich erwähnt sein. Ein Weitervermieten an Dritte oder Lernfahrten sind strikt untersagt.

Parkplätze

Gäste, welche mit dem eigenen PKW anreisen, können das Privatfahrzeug kostenlos während der Mietdauer an der entsprechenden Vermietstation parkieren.

Für Beschädigungen jeglicher Art wird jedoch keine Haftung übernommen.

Fahrzeugübernahme

Die Fahrzeugübernahme erfolgt in der Regel am Freitag zwischen 09.00 und 19.00 Uhr an dem von Ihnen gewählten Standort. Der genaue Übernahmetermin wird vorgängig mit Ihnen vereinbart, resp. geben Sie bei der Buchung an. Übernahmetermine können durch BUSVENTURE GmbH gewechselt werden. Bei der Übernahme werden Sie mit dem Fahrzeug und der Bedienung vertraut gemacht. Im Übernahmeprotokoll wird der Zustand des Fahrzeuges dokumentiert und vom Mieter unterzeichnet. Für die Übernahme bitten wir Sie, ungefähr eine Stunde Zeit einzuplanen. Sie übernehmen das Fahrzeug mit vollem Dieseltank und mit der gebuchten (Zusatz-)Ausstattung. Des weiteren wird eine Kopie des Ausweises (ID, Pass) sowie Führerausweis gemacht und die Zahlungsinformationen für die Rückerstattung der Kaution erfasst. Die erfassten Personen bezogenen Daten werden nach Abschluss des Mietverhältnisses nach bestem Wissen und gewissen vernichtet.

Fahrzeugrückgabe

Die Fahrzeugrückgabe erfolgt findet die Rückgabe am Freitag zwischen 09.00 und 19.00 Uhr an dem von Ihnen gewählten Standort. Bei der Rückgabe wird ebenfalls der Zustand des Fahrzeuges dokumentiert. Anhand einer Kurzcheckliste werden allfällige Schäden bewertet. Die Rückgabe erfolgt mit vollem Dieseltank, der Camper ist innen besenrein zu retournieren (Küchenzeile/Kühlschrank/Grill sauber, Rest besenrein), ausser die Option Innenreinigung wurde gebucht (Vorbehalt: Grill und Küchenutensilien). Eine Aussenreinigung muss durch den Mieter durchgeführt werden. Vorbehalten bleiben versteckte Mängel (z.B. Lackschäden die durch Verschmutzung aussen nicht sofort erkennbar sind). Sollten solche festgestellt werden, macht BUSVENTURE GmbH den Mangel gegenüber dem Kunden geltend. Bei unüblicher und starker Verschmutzung im Innenbereich behalten wir uns vor, den entsprechenden Mehraufwand für die Reinigung dem Mieter zu verrechnen. Der Abwassertank sowie die ev. gemietete portable Toilette sind durch den Mieter zu reinigen und zu entleren. Bei Unterlassung wird eine Reinigungsgebühr von je 150 CHF fällig.

Tiere und Rauchen

Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet. Ebenso handelt es sich bei allen Fahrzeugen um strikte Nichtraucherfahrzeuge. Zuwiderhandlungen werden mit einer Gebühr von CHF 400 geahndet – die zusätzlichen Kosten in der Höhe der Spezialreinigung trägt der Mieter.

Ausrüstung

Haushaltsutensilien wie Gasgrill, Töpfe, Geschirr und Besteck sind im Tagesmietpreis inbegriffen.

Des weiteren sind Überzüge für Betten in begriffen und sind zu benutzen.

Vorzeitige oder verspätete Rückgabe

Bei vorzeitiger Rückgabe des Wohnmobils besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der Miete. Eine Anmeldung ist erforderlich. Kann das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden, ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen. Bei verspäteter Rückgabe müssen wir Ihnen Kosten von CHF 150 pro Stunde in Rechnung stellen. Der Mieter hat bei Verspätung zudem allfälligen weiteren Schaden zu ersetzen.

Zusätzliche Kilometer

Im Mietpreis pro Nacht sind 175 Kilometer inbegriffen, sofern nichts anderes in der Fahrzeugbeschreibung angegeben ist. Kilometerpakete können nur im Voraus zu reduzierten Konditionen bezahlt werden. Nicht benützte Kilometer werden nicht rückerstattet.
Alternativ werden die mehr gefahrenen Kilometer bei der Fahrzeugrückgabe mit einer Gebühr pro Zusatzkilometer belastet.

Haftung

Der Vermieter kann für Schäden oder Verluste, die dem Mieter oder Dritten infolge einer Panne oder eines Unfalls, oder im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten Fahrzeuges entstehen, nicht haftbar gemacht werden. Für Ereignisse die durch Grobfahrlässigkeit entstehen wird jede Haftung (Haftungsausschluss) seitens BUSVENTURE GmbH ausgeschlossen, der Mieter haftet vollumfänglich. Für den Fall, dass das gemietete Fahrzeug in der Zeit zwischen Abschluss und Mietbeginn infolge eines unverschuldeten Vorfalls seitens des Vermieters ausfällt, bemüht sich der Vermieter ein Ersatzfahrzeug der gleichen oder ähnlichen Kategorie zu stellen, ist aber dazu nicht verpflichtet. Fahrzeuge einer ähnlichen oder höheren Kategorie werden dem Mieter ohne Zusatzkosten übergeben. Sollte nur ein Ersatzfahrzeug einer tieferen Kategorie zur Verfügung stehen, wird dem Mieter die Differenz des Tagesmietpreises zwischen den Kategorien rückerstattet. Der Mieter hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, ohne irgendwelche über die Rückvergütung bezahlter Miete hinausgehende Entschädigung. Forderungen jeglicher Art seitens des Mieters können nicht geltend gemacht werden. Ebenso wenig kann der Vermieter für einen eventuellen Schaden haftbar gemacht werden, der dem Mieter durch irgendein Defekt oder Vorfall entsteht und diesen an der Weiterreise hindert oder Zeitverlust verursacht. Dies beinhaltet auch etwaige Zusatzkosten / zeitliche Verspätungen für Fährenüberfahrten.

Unterhalt

BUSVENTURE GmbH unterzieht jedes Wohnmobil einem intensiven Sicherheits- und Funktionstest, bevor das Fahrzeug zur Miete freigegeben wird. All unsere Camper benötigen Diesel und verbrauchen je nach Fahrstil und Strassenbeschaffenheit durchschnittlich 6,9 Liter pro 100 Kilometer (Werksangaben). Das Mietfahrzeug wird in sauberem und fahrbereitem Zustand, mit aufgefülltem Kühler, Treibstofftank und ordentlichen Ölstand übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, nach Bedarf Wasser, Öl und AdBlue nachzufüllen, das ihm anvertraute Fahrzeug mit grösster Sorgfalt zu benützen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu fahren. Bei Zuwiderhandlungen trägt der Mieter die volle Verantwortung und die entstehenden Kosten.

Reparaturen, Unfall oder Einbruch

Innerhalb der Mietdauer notwendige Reparaturen sind umgehend dem Vermieter zu melden (Telefon oder Email). Der Vermieter entscheidet, wie und wo das Fahrzeug repariert wird. Ohne das Einverständnis des Vermieters werden keine Reparaturkosten zurückstattet. Rückerstattungen werden nur gegen Originalquittungen und -rechnungen rückerstattet. Bei einem Unfall oder Einbruchsschaden sind der Vermieter und die örtliche Polizei umgehend zu orientieren. Ohne Polizeirapport muss der entstandene Schaden durch den Mieter beglichen werden. Ebenso ist der Mieter verpflichtet, das Europäische Unfallprotokoll vollständig auszufüllen. Heimschaffung des Fahrzeuges nur nach schriftlicher Absprache mit dem Vermieter. Eine Insassenversicherung ist Sache des Mieters. Bei einem Carosserieschaden wird eine Bearbeitungsgebühr (zusätzlich zum maximalen Selbstbehalt von 1’000 CHF) von 200 CHF zu den effektiven Reperaturkosten verrechnet.

Versicherung

Unsere Mietfahrzeuge sind mit einer Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherung in der Höhe von CHF 100 Mio versichert. Der Selbstbehalt pro Schadenfall beträgt CHF 1’500 wenn nichts anderes definiert oder vereinbart wurde. Darin enthalten sind Schäden durch Feuer, Kollision, Fahrzeugdiebstahl, Elementarschäden, Schneerutsch, Kollision mit Tieren, Glasschäden. Nicht versichert sind Schäden aufgrund von Grobfahrlässigkeit, Parkschäden, Schäden durch Missachtung der Fahrzeughöhe, Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen oder beim Verletzen der Vermieterbedingungen. Schäden und Aufwände, die als Folge von falscher Treibstofffüllung und/oder Auffüllen von falschen Flüssigkeiten in Behältnisse entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeugversicherung lehnt jede Leistung ab. Schäden im Innern des Fahrzeuges, an der Markise, den Tischen und Campingstühlen sowie am Fahrradträger sind nicht gedeckt, ausser wenn sie Folgen eines Unfalls sind. Der Selbstbehalt ist in jedem Fall vom Mieter zu tragen.

Annullierungskosten

Optimal versichert vor und während der Reise. Der Versicherungsschutz tritt ein, wenn die versicherte Person oder mitreisende Personen die Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder Todesfall nicht antreten können. Gleichzeitig sorgt der Reiseschutz während der Reise dafür, dass bei Ferienabbruch oder –unterbruch aufgrund derselben Ereignisse die anteilsmässigen Kosten des nicht benützten Reisearrangements rückerstattet werden.

Die ausführlichen Versicherungsbedingungen finden Sie hier. Diese Versicherung ist nur für Personen gültig, welche in der Schweiz oder der Europäischen Union leben.

Ohne Versicherungsschutz tragen Sie im Schadenfall die Kosten selbst.

Gebühren, Busen und Treibstoff

Der Mieter ist verantwortlich für Bussgelder, Strafen, Gebühren, Verwaltungskosten und derartiges und hat dem Vermieter den entsprechenden Betrag zuzüglich Administrationsgebühren zu ersetzen (Administrationsgebühr für Busse CHF 25). Der Mieter autorisiert BUSVENTURE GmbH, die Kreditkarte des Mieters für die erwähnten Gebühren zu belasten. Die Vignette für die Schweizer Autobahn sind im Mietpreis inbegriffen. Die Kosten für Treibstoff, Autobahn, Tunnel, Fährverbindungen sowie sonstige Strassengebühren gehen zu Lasten des Mieters.

Annullationsbedingungen

  • Annulation ab Buchungsdatum:
    CHF 200
  • Annulation bis 90 Tage vor Mietbeginn:
    30% des Mietbetrages jedoch mind. CHF 200
  • Annulation bis 60 Tage vor Mietbeginn:
    50% des Mietbetrages
  • Annulation innerhalb von 30 Tagen vor Mietbeginn:
    100% des Mietbetrages

Zahlungsbedingungen

Zur Garantie der Wohnmobil-Reservation ist nach Abschluss der Buchung eine Bezahlung des Betrages zu 100% fällig. Buchungen welche mit der Zahlungsoption „Banküberweisung“ getätigt wurden, sind innert 5 Tagen zu begleichen. Danach erlischt die Garantie der Reservation. Grundsätzlich ist eine Buchung verbindlich.

Taxen und Steuern

Im Mietpreis sind alle Taxen und die Schweizer MwSt. inbegriffen.

Einschränkungen

Grundsätzlich ist das Fahren auf allen öffentlichen Strassen (inkl. ungeteerten Strassen) erlaubt. Fahrten nach Russland, in Länder südlich und östlich der Türkei, Ukraine und Weissrussland sind verboten. Schäden, Einbruch, Diebstahl des Fahrzeuges, welche auf das Fahren in nicht erlaubten Gebieten zurückzuführen sind, sind nicht versichert. Der Mieter haftet vollumfänglich.

Gerichtsstand

Mit der Vertragsunterzeichnung (Buchung) erklärt der Mieter/die Mieterin, die allgemeinen Vertrags- und Mietbedingungen (AGB sowie AMB) gelesen und verstanden zu haben und ist mit den darin genannten Bestimmungen einverstanden.

Gerichtsstand ist Bern.

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